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Schulleben

Wir wollen schulische Gemeinschaft stiften, pflegen, stärken und lebendig halten. Die Begegnung von Primar und Sekundarschülern bei gemeinsamen Veranstaltungen und unterrichtlichen Vorhaben ist uns wichtig (z.B. Paten Klasse 4 und 1, Bastel-, Spiel- und Leseangebote der Sekundarschüler für Grundschüler). Wir schätzen Initiativen der Eltern und freuen uns über ihre Mithilfe und Unterstützung bei gemeinsamen Aktivitäten sowie in der Schulentwicklung.

  • Feste und Feiern (Einschulung, Entlassfeiern, Gottesdienste)
  • Veranstaltungen und Aufführungen (z.B. Suchtpräventionstage, Musical)
  • Lerngänge und Ausflüge (z.B. Theaterbesuch GS, Science Days, Cinéfête)
  • Projekte
  • Schullandheimaufenthalte
  • Schulpatenschaft Indien / L.U.C.Y.-Hilfswerk
  • Teilhabe am öffentlichen Kulturangebot (Pogromfeier, Weihnachtsmarkt,
    Ihringer Weintage)

Beschwerden? So geht´s...

Selbstverständlich wünschen wir uns im Schulleben stets ein gutes Auskommen aller Beteiligten untereinander. Allerdings gehören Konflikte im Zusammenleben und in einem demokratischen Miteinander dazu.

Die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse wollen wir respektvoll und kompromissbereit behandeln. Unser Grundsatz hierbei ist:

Wir sprechen immer zuerst mit dem Betroffenen,
erst dann, wenn es sein muss, über den Betroffenen.

Bei Beschwerden von Schülern, Eltern, Kollegen gehen wir wie folgt vor:

Schritt 1:
Gespräch mit dem entsprechenden Lernbegleiter
(Kontaktaufnahme peersönlich, telefonsich oder schriftlich)

Schritt 1.1:
Falls gewünscht können sich Schüler auch Unterstützung holen beim Lerngruppensprecher

Schritt 2:
Konnte das Problem nach Schritt 1 nicht gelöst werden, wenden Sie sich bitte an den Lerncoach und/oder Beratungslehrer

Schritt 2.1:
Falls gewünscht kann Unterstützung bzw. Mediation erbeten werden beim Elternvertreter der Lerngruppe.

Schritt 3:
Konnte auf den vorherigen Ebenen keine Einigung erzielt werden, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung (Kontaktaufnahme persönlich, telefonisch oder schriftlich)

Schritt 4:
Konnte immer noch keine Einigung gefunden werden, bleibt noch die Schulaufsicht: Staatliches Schulamt Freiburg, www.schulamt-freiburg.de


Sie können sich den Beschwerdeweg hier (30 KiB)als PDF herunterladen.